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Auswahl an Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen

Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt.

Kontakt zum Einwohnermeldeamt:

Verwaltungsgemeinschaft Pforzen
Bahnhofstraße 7
87666 Pforzen
Tel. 0 83 46 / 92 09 - 0
Fax 0 83 46 / 92 09 - 22

ewo@pforzen.de

 

An- und Ummeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Bayerisches Meldegesetz)
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt ?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde / Familienbuch

Meldefrist: 1 Woche

 

Abmeldung

Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland verziehen
  • wenn Sie neben Ihrer Wohnung in Irsee, Pforzen oder Rieden noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben (Nebenwohnung)

Meldefrist: 1 Woche

 

Beglaubigungen

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden

Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:

- Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)

- Lohnsteuerkarten (hier kann nur eine Ersatzkarte neu ausgestellt werden)

- Führungszeugnis (zuständig ist das Bundeszentralregister)

- Verträge (zuständig sind die Notare)

- Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)

- Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)

Ausnahme:

Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich.

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:

- auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.

- Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden

- Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)

Welche Gebühr wird erhoben ?

5,00 Euro pro Beglaubigung

 

Bescheinigungen

- Meldebescheinigung

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.

Die Gebühr für eine Meldebestätigung beträgt 5,00 Euro.

- Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Bespiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 Euro.

- Steuerliche Lebensbescheinigung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie, wenn Ihr Kind nicht im gleichen Ort wohnt wie Sie und Sie den Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchten. Eine steuerliche Lebensbescheinigung gilt immer drei Jahre.

Die Beantragung ist gebührenfrei.

- Lebensbescheinigung (für Rentenangelegenheiten)

- Haushaltsbescheinigung (für Kindergeld, Familienkasse)

Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt ?

- Personalausweis oder Reisepass

- bei einer steuerlichen Lebensbescheinigung die Geburtsurkunde des Kindes

 

Führungszeugnis / Gewerbezentralregister

Antragstellung

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsname der Mutter
- den Verwendungszweck
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) ist die genaue Anschrift und das Aktenzeichen erforderlich

Der Antrag kann nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Bevollmächtigte Personen müssen folgende Unterlagen mitbringen:

- Vollmacht

- eigenen Ausweis

- Ausweis des Antragstellers

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Die Lieferzeit durch das Bundeszentralregister in Bonn beträgt ca. 1 Woche.

Welche Gebühren fallen an?

13,00 Euro

 

Gaststättenerlaubnis

Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen
Gaststättengewerbes (Dorffest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, die zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.

Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.

Antragstellung

- schriftlich oder persönlich nicht aber fernmündlich

- der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.


Welche Gebühren fallen an ?

26,00 € - kleinere Veranstaltungen ( bis 400 Personen)
31,00 € - mittlere Veranstaltungen (400 bis 600 Personen)
36,00 € - größere Veranstaltungen (600 bis 1000 Personen)
41,00 € - Festzelte ab 1000 Plätzen

Antrag nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz auf Erteilung einer Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft/Speisewirtschaft

 

 

 

Führerscheine

Umtausch auf EU-Führerschein

Umtausch eines alten grauen oder rosa Führerscheines in einen Führerschein im Scheckkartenformat

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:

- Alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass (wenn Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, ist eine Meldebescheinigung (bei der Gemeinde erhältlich) notwendig. Hierfür fällt eine Gebühr von 5,00 Euro an).
- 1 biometrisches Lichtbild
- 1 unterschriebenes Kontrollblatt (auf der Gemeinde erhältlich)

Der Antrag wird von der Gemeinde an das Landratsamt weitergegeben.

Verlängerung von Fahrerlaubnissen

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:

- Personalausweis oder Reisepass (wenn Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, ist eine Meldebescheinigung (bei der Gemeinde erhältlich) notwendig. Hierfür fällt eine Gebühr von 5,00 Euro an).
- alten Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild 35x45 mm
- 1 unterschriebenes Kontrollblatt (auf der Gemeinde erhältlich)
- augenärztliches Gutachten
- hausärztliches Gutachten
- bei Klassen D/DE/D1/D1E zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis (bei der Gemeinde erhältlich; Gebühr 13,00 Euro) und ab dem 50. Lebensjahr ein MPU-Gutachten

Der Antrag wird von der Gemeinde an das Landratsamt weitergegeben.

Ersatzführerschein

Ersatzführerschein für einen verlorengegangenen, gestohlenen oder sonstig unbrauchbar gewordenen Führerschein

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt: (Kann nur beim Landratsamt Ostallgäu beantragt werden)

- Personalausweis oder Reisepass ((wenn Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, ist eine Meldebescheinigung (bei der Gemeinde erhältlich) notwendig. Hierfür fällt eine Gebühr von 5,00 Euro an).
- 1 biometrisches Lichtbild

Ersterteilung von Fahrerlaubnissen

Das Antragsformular wird während der Ausbildung meistens über die Fahrschulen an das Landratsamt weitergegeben. 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T:

- 1 biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- 1 unterschriebenes Kontrollblatt (auf der Gemeinde erhältlich)

Für die Klassen C, C1, CE, C1E:

- 1 biometrisches Lichtbild
- augenärztliches Zeugnis
- ärztliche Bescheinigung (Hausarzt)
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- 1 unterschriebenes Kontrollblatt (auf der Gemeinde erhältlich)

Der Antrag muss von der Meldebehörde geprüft werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 5,00 Euro.

Erweiterung auf eine weiter Führerscheinklasse

Eine vorhandene Fahrerlaubnis wird um weitere Führerscheinklassen erweitert.

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:

- Alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass (wenn Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, ist eine Meldebescheinigung (bei der Gemeinde erhältlich) notwendig. Hierfür fällt eine Gebühr von 5,00 Euro an).
- 1 biometrisches Lichtbild
- 1 unterschriebenes Kontrollblatt (auf der Gemeinde erhältlich)

Internationale Führerscheine

Für Fahrten im Ausland ist oftmals ein internationaler Führerschein notwendig. Er wirkt wie eine Übersetzung der deutschen Fahrerlaubnis.

Der internationale Führerschein kann bei der Gemeinde beantragt werden, muss aber persönlich im Landratsamt Ostallgäu abgeholt werden, da eine Unterschrift auf dem Führerschein erforderlich ist.

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:

- EU-Führerschein (Scheckkartenformat) ist erforderlich
- Personalausweis oder Reisepass (wenn Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, ist eine Meldebescheinigung (bei der Gemeinde erhältlich) notwendig. Hierfür fällt eine Gebühr von 5,00 Euro an).
- 1 biometrisches Lichtbild

 

Gewerbe An-, Ab-, und Ummeldung 

Gewerbeanzeige

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet

   den Beginn der Tätigkeit

   die Verlegung des Betriebes

   die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit

   die Aufgabe des Betriebes

anzuzeigen.

Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.

Wann ist anzuzeigen?

Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

- Personalausweis oder Reisepass
- bei einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag

Welche Gebühren fallen an?

13,00 Euro

 

Kinderreisepass

Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt.

Zur Antragstellung benötigen wir:

- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten
- soweit möglich, muss das Kind persönlich unterschreiben (Pflicht ab 10 Jahren)
- eventuell Sorgerechtsbeschluss, wenn die Eltern nicht mehr verheiratet sind
- eventuell Negativbescheinigung vom Jugendamt bei ledigen Personen
- Geburtsurkunde

Hat das Kind bei Neuausstellung oder Verlängerung / Aktualisierung das 10. Lebensjahr bereits vollendet, muss bei der Beantragung im Passamt eine Unterschrift durch das Kind geleistet werden. Vor dem 10. Lebensjahr kann das Kind eine Unterschrift leisten.

Welche Gebühren fallen an?

Neuausstellung: 13,00 Euro
Verlängerung bzw. Aktualisierung des Lichtbildes: 6,00 Euro

Hier finden Sie Informationen, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise in das jeweilige Land benötigen:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

 

Personalausweis

Zur Antragstellung benötigen wir:

- 1 aktuelles Lichtbild: Halbprofil oder Biometrie
- persönliches Erscheinen des Antragstellers (Vertretung ist nicht möglich)
- bei Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres, persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten
- bei Kindern eventuell ein Sorgerechtsbeschluss
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), Heiratsurkunde oder Stammbuch
- sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Personalausweis selbst abzuholen, können Sie eine Person bevollmächtigen

Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit ca. 2 - 3 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis (3 Monate Gültigkeit) wird vom Einwohnermeldeamt direkt ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Welche Gebühren fallen an?

Personalausweis 8,00 Euro (ist bei Antragstellung zu bezahlen)
vorl. Personalausweis 8,00 Euro (ist bei Antragstellung zu bezahlen)

Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist grundsätzlich gebührenfrei.

Hier finden Sie Informationen, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise in das jeweilige Land benötigen:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

 

Reisepass

Zur Antragstellung benötigen wir:

- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- persönliches Erscheinen des Antragstellers (Vertretung ist nicht möglich)
- bei Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), Heiratsurkunde oder Stammbuch
- sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Reisepass selbst abzuholen, können Sie eine Person bevollmächtigen

Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit ca. 3 Wochen.

Für die Ausstellung eines Reisepasses mit Chip und Fingerabdruck = ePass werden folgende Gebühren erhoben:

Reisepass (bis 24 Jahre) 37,50 Euro - Gültigkeit 6 Jahre
mit 48 Seiten 59,50 Euro

Reisepass (ab 24 Jahre) 59,00 Euro - Gültigkeit 10 Jahre
mit 48 Seiten 81,00 Euro

Expresspass (bis 24 Jahre) 69,50 Euro - Gültigkeit 6 Jahre
mit 48 Seiten 91,50 Euro

Expresspass (ab 24 Jahre) 91,00 Euro - Gültigkeit 10 Jahre
mit 48 Seiten 113,00 Euro

Bei Ausstellung eines ePasses für Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird kein Fingerabdruck gespeichert.

Hier finden Sie Informationen, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise in das jeweilige Land benötigen:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

 

Lohnsteuerkarte

Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde, in der der Arbeitnehmer am 20.09. des Vorjahres gemeldet war. Bei mehreren Wohnungen ist die Gemeinde der Hauptwohnung zuständig. Die erstmalige Ausstellung erfolgt nur auf Antrag. Lohnsteuerkarten der Folgejahre, werden für Sie automatisch bis auf Widerruf erstellt.

Die Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei.

Ersatzlohnsteuerkarte

Für verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten kann eine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt werden.

Eine Ersatzlohnsteuerkarte kann wie folgt beantragt werden:

- schriftlich
- persönliche Vorsprache

Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich!

Gebühr: 5,00 Euro

Hinweis:
Ersatzlohnsteuerkarten können nur für das laufende Kalenderjahr beantragt werden. Für zurückliegende Jahre ist das Finanzamt zuständig.

Änderung der Lohnsteuerkarte

Anträge auf Ergänzung der Lohnsteuerkarte wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinderfreibeträge können nur bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres gestellt werden.
Die Änderung der Lohnsteuerklasse ist ab dem Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats wirksam.

Hinweis für Ehegatten:

Ehegatten müssen einen gemeinsamen Antrag stellen.
Als gemeinsame Antragstellung gilt auch, wenn nur eine Ehegatte vorspricht und beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden.

Info:
Finanzamt Kaufbeuren

 

 

Formulare

 

Unter nachfolgender Internetseite finden Sie viele Formulare (z.B. Bauantrag usw.):

http://www.verwaltung.bayern.de/formulare-.188.htm