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Verwaltungsgemeinschaft Pforzen

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Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen.

Weitere Informationen finden Sie hier

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