Volksbegehren "Abberufung des Landtags"
 vom 14. bis 27. Oktober 2021 in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 24. Juni 2021 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde am 30. Juli 2021 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht.

Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021, beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021, enden.

In das Wählerverzeichnis sind alle in der Gemeinde Stimmberechtigten aufzunehmen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach Art. 1 und 2 LWG.
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist, 27. Oktober 2021

  • mindestens 18 Jahre alt sind (am 27. Oktober 2003 oder früher geboren sind)
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder
  • sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausländische Unionsbürger sind - anders als bei Bürgerbegehren oder bei der Europawahl - ebenso wie (nicht EU-)Ausländer - beim Volksbegehren nicht stimmberechtigt.

Bitte beachten:

  • Die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen verschickt keine amtlichen Benachrichtigungen an die eintragungsberechtigten Personen mit einem Hinweis auf das Volksbegehren und den Eintragungszeitraum.
  • Eine Eintragung per Brief (wie bspw. eine Beteiligung per Briefwahl) ist nicht möglich.
  • Die Abstimmung erfolgt durch Eintragung in einem Eintragungsraum in Bayern.

Am 02. September 2021 hat jede Gemeinde in Bayern ein Wählerverzeichnis für das Volksbegehren angelegt. Im Wählerverzeichnis sind automatisch alle eintragungsberechtigten Personen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen erfasst.

Wegzug aus der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen in eine andere bayerische Gemeinde

  • Bis zum 23. September können Sie bei der neuen Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis stellen,
  • oder Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen und können sich in einem Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen,
  • oder Sie beantragen bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen einen Eintragungsschein und können sich mit Hilfe dieses Eintragungsscheines in jeder bayerischen Gemeinde für das Volksbegehren eintragen.

Wegzug aus der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen in eine Gemeinde außerhalb von Bayern

  • Sie verlieren Ihr Eintragungsrecht für das Volksbegehren in Bayern.

Zuzug aus einer anderen bayerischen Gemeinde

  • Bis zum 23. September 2021 können Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen stellen,
  • oder Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Hauptwohnsitzes eingetragen,
  • oder Sie beantragen bei Ihrem bisherigen Hauptwohnsitz einen Eintragungsschein. Mit Hilfe dieses Eintragungsscheins können Sie sich in jeder bayerischen Gemeinde in einem Eintragungsraum eintragen.

Eintragungsraum Irsee: Gemeinde Irsee - Rathaus-, Meinrad-Spieß-Platz 1, 87660 Irsee
(Eintragungsberechtigte aus Irsee, Oggenried, Eiberg, Haslach, Wielen, Bickenried)

Eintragungsraum Pforzen: Gemeinde Pforzen - Rathaus-, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen
(Eintragungsberechtigte aus Pforzen, Leinau, Hammerschmiede, Ingenried und Irpisdorf)

Eintragungsraum Rieden: Gemeinde Rieden - Rathaus-, Saalfeldstraße 4 a, 87668 Rieden GT Zellerberg
(Eintragungsberechtigte aus Rieden und Zellerberg)

Für alle Eintragungsberechtigten der einzelnen Gemeinden im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen einzutragen.


Kontakt

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Wahlamt in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen jederzeit gerne zur Verfügung.

Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Pforzen
Wahlamt
Bahnhofstraße 7
87666 Pforzen

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Ansprechpartner:
Walter Berkmüller
R 2.5 (OG)
Tel. 08346 / 9209 - 16
E-Mail: wahlen@pforzen.bayern.de

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