Landtags- und Bezirkswahl 2023

Bundestagswahl 2021

Der Bundespräsident hat gemäß § 16 Satz 1 BWG durch Anordnung vom 08.12.2020 (BGBl I S. 2769) den 26. September 2021 als Wahltag festgelegt.


Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html

https://www.statistik.bayern.de/wahlen/

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 26. September 2021 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Zuzugsfrist: 26. Juni 2021)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach § 14 Bundeswahlgesetz kann nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Alle Personen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden von Amts wegen am 15. August 2021 (=bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses) in das Wählerverzeichnis des Marktes Irsee, der Gemeinde Pforzen oder der Gemeinde Rieden eingetragen. Die gilt nur für Personen, die in den genannten Gemeinden mit alleiniger oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 16. August 2021 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist bis spätestens 05. September 2021 beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen einzureichen. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht.

Deutsche im Ausland (Auslandsdeutsche), die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, muss ein formgebundener schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen gestellt werden. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 05. September 2021 bei der Vewaltungsgemeinschaft Pforzen eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens zum 24. September 2021 - mit dem Wahlamt in Verbindung. Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben ihrem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) auch die Wahlbenachrichtigung mit.

 

Sofern Sie am Wahltag nicht im Wahlraum Ihres Wahlbezirks wählen können (z. B. aufgrund Krankheit oder berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit), haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. 

Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.  Für die Beantragung eines Wahlscheines stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Vordruck bei der Wahlbenachrichtigung: Mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung geht Ihnen der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zu. Diesen Antrag können Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen zurück schicken. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
  • Online: Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auch über das Bürgerserviceportal möglich. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die fortlaufende Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind). Die Briefwahlunterlagen kommen ebenfalls per Post zu Ihnen. Eine Online-Beantragung ist nur in dem Zeitraum vom 16. August 2021 bis 22. September 2021 (12.00 Uhr) möglich.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens 24. September 2021 , 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis 26. September 2021, 15.00 Uhr gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 26. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen eingegangen sein muss. Die Abgabe Ihres Wahlbriefes in einem der Wahllokale am Wahlsonntag ist nicht möglich.

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen folgende Wahllokale eingerichtet, die am 26. September 2021 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sind:

  • Wahllokal Irsee: Grundschule Irsee - Pausenhalle -, Von-Bannwarth-Straße 6, 87660 Irsee
    (Wahlberechtigte aus Irsee, Oggenried, Eiberg, Haslach, Wielen, Bickenried)
  • Wahllokal Pforzen I: Grundschule Pforzen - Aula -, Schulstraße 4, 87666 Pforzen
    (Wahlberechtigte aus Pforzen, Leinau und Hammerschmiede)
  • Wahllokal Pforzen II: Vereinshaus Ingenried, Mindelheimer Straße 55, 87666 Pforzen GT Ingenried
    (Wahlberechtigte aus Ingenried und Irpisdorf)
  • Wahllokal Rieden: Turnhalle Zellerberg, Saalfeldstraße 4, 87668 Rieden GT Zellerberg
    (Wahlberechtigte aus Rieden und Zellerberg)

Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Wahlamtes als Wahlhelfer in den Gemeinden Markt Irsee, Pforzen oder Rieden haben, melden Sie sich bitte unter der Telefon-Nr. 08346 / 92 09 - 16 bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen (Herrn Berkmüller).

Schon im Voraus herzlichen Dank für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes.

Aufruf des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Mai 2021

Formular
Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Kommunalwahl 2020

Hier finden Sie den Link zu den aktuellen Wahlergebnisse der jeweiligen Mitgliedsgemeinden für die Kommunalwahl 2020:

Ergebnisse Irsee

Ergebnisse Pforzen

Ergebnisse Rieden


Informationen zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmi.bayern.de

Wahlflyer des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

 


Kontakt

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Wahlamt in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen jederzeit gerne zur Verfügung.

Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Pforzen
Wahlamt
Bahnhofstraße 7
87666 Pforzen

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Ansprechpartner:
Alexander Gatscher
Tel. 08346 / 9209 - 20
E-Mail: wahlen@pforzen.bayern.de

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