Willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen



Willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen

Die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen setzt sich aus den drei Mitgliedsgemeinden Markt Irsee, Gemeinde Pforzen und Gemeinde Rieden zusammen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle zusammengefassten Informationen der Mitgliedsgemeinden. 
Termine, Fundsachen, Zeitungsberichte und viele weitere Informationen und Serviceseiten stehen für Sie bereit.
Für Fragen an die Verwaltungsgemeinschaft benutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.

 

Neuigkeiten

Der "NEUE PERSONALAUSWEIS" ist da!

Seit 01.11.2010 gibt es bundesweit den "neuen Personalausweis" im Scheckkartenformat...

Neue Möglichkeiten mit dem neuen Personalausweis

Künftig können Sie über das Internet einfach eine Versicherung abschließen, in Online-Shops einkaufen, Musik auf Ihren Computer laden oder auch Behördengänge und andere Verwaltungsangelegenheiten bei Ämtern und Behörden erledigen. Bequem, einfach und sicher mit dem neuen Personalausweis von zu Hause aus oder an speziell ausgerüsteten Automaten.

Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) oder Online-Ausweisfunktion genannt. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“

Eine weitere Neuerung ist die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im  Sinne von „Das habe ich unterschrieben“. In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Neue Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis

  • Online-Registrierung
  • An Automaten ausweisen
  • Pseudonymer Zugang
  • Online unterschreiben
  • Altersbestätigung
  • Automatisch Formulare ausfüllen
  • Online-Behördengänge 
  • Barrierefreie Internetdienste nutzen
  • Zutrittskontrollen

Die neue Online-Ausweisfunktion - Was ist das genau?

Das Ausweisen im Internet und auch an Automaten kann zukünftig mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Und dies so einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des bisherigen Ausweises bereits heute ist.
Auch ohne persönlich anwesend zu sein, können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion (auch: eID-Funktion) überall dort authentisieren, wo personalisierte – also direkt auf den einzelnen Nutzer zugeschnittene – Dienste angeboten werden. Mit Ihrem neuen Personalausweis und mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN können Sie Ihre Identität in der elektronischen Welt einfach, sicher und zuverlässig belegen.

Mit der Online-Ausweisfunktion sind Ihre persönlichen Daten besser geschützt, da sich auch die Anbieter von Dienstleistungen ausweisen müssen. So verschafft Ihnen diese Funktion beispielsweise beim Online-Einkauf die Gewissheit, dass ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Seine Identität belegt er mittels eines staatlichen Berechtigungszertifikates. Phishing, also das Abfangen von Nutzerdaten mithilfe gefälschter Internet-Seiten, wird dann nicht mehr möglich sein.

Weitere Informationen zum „Neuen Personalausweis“ finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de und in der Infobroschüre im Gemeindeamt

Hier können Sie sich auch die Broschüre zum neuen Personalausweis als pdf-Datei herunterladen.

Personalausweisbroschuere.pdf

 

Lohnsteuerkarten

Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit

In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.

Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden.

Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.

Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt.

Mehr Informationen finden Sie unter www.elster.de

 

Aktuelle Informationen

Umsatzsteuer-Rückerstattung für Grundstücksanschlusskosten und Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung

Mit Schreiben vom 04. Juli 2000 hat das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass das Verlegen von Wasserleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (bis 31. Dezember 2006: 16 %, ab 01. Januar 2007: 19 %) zu versteuern ist. Durch Urteil vom 08. Oktober 2008 des Bundesfinanzhofes als oberstes deutsches Finanzgericht und in Umsetzung dieser Rechtsprechung wurde entschieden, dass sowohl auf die Grundstücksanschlusskosten als auch auf die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Die Gemeinde Pforzen wird deshalb auf Antrag für alle ab dem 04. Juli 2000 verrechneten Grundstücksanschlusskosten und Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung die Differenz zwischen dem regulären und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz erstatten. Wir bitten Sie deshalb, dem Markt Irsee, der Gemeinde Pforzen oder der Gemeinde Rieden bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen einen entsprechenden Antrag zukommen zu lassen, damit die Differenz berechnet und baldmöglichst ausbezahlt werden kann. Den Antrag erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder Sie können ihn hier auf der Internetseite als pdf-Datei herunterladen.  

Antrag Umsatzsteuer-Rückerstattung

Aktuelles / Termine

Freitag, 13. Januar bis Freitag, 24. Februar 2012
Sportschützen Zellerberg

Königsschießen, Beginn: 19.30 Uhr
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Freitag, 27. Januar 2011 bis Sonntag, 29. Januar 2012
Mehrzweckhalle Pforzen - Veranstaltungen

Flohmarkt-Wochenende
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Samstag, 28. Januar 2012
Pfarrgemeinde St. Josef Zellerberg

Pfarr- und Seniorenfasching im Pfarrheim Zellerberg, Beginn: 14.00 Uhr