Umsatzsteuer-Rückerstattung für Grundstücksanschlusskosten und Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung
Mit Schreiben vom 04. Juli 2000 hat das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass das Verlegen von Wasserleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (bis 31. Dezember 2006: 16 %, ab 01. Januar 2007: 19 %) zu versteuern ist. Durch Urteil vom 08. Oktober 2008 des Bundesfinanzhofes als oberstes deutsches Finanzgericht und in Umsetzung dieser Rechtsprechung wurde entschieden, dass sowohl auf die Grundstücksanschlusskosten als auch auf die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Die Gemeinde Pforzen wird deshalb auf Antrag für alle ab dem 04. Juli 2000 verrechneten Grundstücksanschlusskosten und Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung die Differenz zwischen dem regulären und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz erstatten. Wir bitten Sie deshalb, dem Markt Irsee, der Gemeinde Pforzen oder der Gemeinde Rieden bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen einen entsprechenden Antrag zukommen zu lassen, damit die Differenz berechnet und baldmöglichst ausbezahlt werden kann. Den Antrag erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder Sie können ihn hier auf der Internetseite als pdf-Datei herunterladen.
Antrag Umsatzsteuer-Rückerstattung