Willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen



Willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen

Die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen setzt sich aus den drei Mitgliedsgemeinden Markt Irsee, Gemeinde Pforzen und Gemeinde Rieden zusammen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle zusammengefassten Informationen der Mitgliedsgemeinden. 
Termine, Fundsachen, Zeitungsberichte und viele weitere Informationen und Serviceseiten stehen für Sie bereit.
Für Fragen an die Verwaltungsgemeinschaft benutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.

 

Ausbildungsstelle Verwaltungsfachangestellte(r)

Die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen wird zum 01. September 2013 wieder eine Ausbildungsstelle für den Aus-bildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte(r) in der Kommunalverwaltung“ besetzen.

Entsprechende Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Lichtbild) vorrangig aus dem Gebiet der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen richten Sie bitte bis spätestens 31. Juli 2012 an die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, -Personalabteilung-, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen.

Zum Kennenlernen der Tätigkeiten und Aufgaben der Verwaltung bietet die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen ein Kurzpraktikum an. Sollte hierfür vor Abgabe der Bewerbung Interesse bestehen, melden Sie sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Herrn Berkmüller, unter der Tel. 08346 / 9209-16.

Abgabetermin der Bewerbungsunterlagen für die Ausbildungsstelle zum
01. September 2013 als "Verwaltungsfachangestellte(r) in der Kommunalverwaltung"

Neuigkeiten

Lohnsteuerkarten - Aktuelle Pressemitteilung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder


Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.


Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger

Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.


Was passiert, wenn sich nichts geändert hat?

Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen.


Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?

Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.


Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?

Nur wenn dem Arbeitgeber die aktuellen Informationen vorliegen, kann er die Lohnsteuer richtig berechnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu informieren. Die Finanzämter empfehlen:

- Grundsätzlich kann das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01.01.2012 dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind. Ferner ist zu beachten, dass das Informationsschreiben – mit Ausnahme des Pauschbetrages für behinderte Menschen und für Hinterbliebene – keinen Freibetrag ausweist.

- Stimmen diese Angaben im vorgenannten Informationsschreiben nicht oder soll ab 2012 ein neu beantragter Freibetrag berücksichtigt werden, sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ein Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM vorgelegt werden. Sofern dieser nicht vorliegt, wird er vom zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt.


Dem Bürger entstehen keine Nachteile

Sofern in 2012 ein unzutreffender Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, kann dies im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 korrigiert werden. Wer beispielsweise als Berufspendler den Aufwand für den Weg zur Arbeit als Freibetrag erstmals ab 2012 beantragt hat, dem Arbeitgeber diese Information aber nicht mitteilt, hat zwar zunächst netto weniger „im Portemonnaie“. Mit Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2012 wird allerdings der zutreffende Steuerbetrag berechnet und ggf. zuviel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.


Bitte beachten!

Ist der bislang geltende Freibetrag zu hoch - z.B. wenn im Jahr 2012 Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entfallen - kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt und dem Arbeitgeber ein Ausdruck mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt werden.


Berufseinsteiger

Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens - wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.


Ausbildungsbeginn in 2012:

Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt auch im Kalenderjahr 2012. Das bedeutet: Ledige Auszubildende, die im Kalenderjahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I berechnen, wenn der Auszubildende seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende, für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung bereits angewandt wurde, gilt diese weiterhin.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php

 

Aktuelle Informationen

Umsatzsteuer-Rückerstattung für Grundstücksanschlusskosten und Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung

Mit Schreiben vom 04. Juli 2000 hat das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass das Verlegen von Wasserleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (bis 31. Dezember 2006: 16 %, ab 01. Januar 2007: 19 %) zu versteuern ist. Durch Urteil vom 08. Oktober 2008 des Bundesfinanzhofes als oberstes deutsches Finanzgericht und in Umsetzung dieser Rechtsprechung wurde entschieden, dass sowohl auf die Grundstücksanschlusskosten als auch auf die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Die Gemeinde Pforzen wird deshalb auf Antrag für alle ab dem 04. Juli 2000 verrechneten Grundstücksanschlusskosten und Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung die Differenz zwischen dem regulären und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz erstatten. Wir bitten Sie deshalb, dem Markt Irsee, der Gemeinde Pforzen oder der Gemeinde Rieden bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen einen entsprechenden Antrag zukommen zu lassen, damit die Differenz berechnet und baldmöglichst ausbezahlt werden kann. Den Antrag erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder Sie können ihn hier auf der Internetseite als pdf-Datei herunterladen.  

Antrag Umsatzsteuer-Rückerstattung

Aktuelles / Termine

Samstag, 19. Mai 2012 und Sonntag, 20. Mai 2012
Förderverein SV Pforzen

SVP-Flohmarkt
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Samstag, 19. Mai 2012 - ab 19.00 Uhr
Mehrzweckhalle B 16

Public Viewing mit anschließender Fußballparty
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Sonntag, 20. Mai 2012 - 10.15 Uhr
Kirchenanzeiger der Evang. - Luth. Kirchengemeinde

Gottesdienst