Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt derzeit in unserer Region mit Schreiben an Haushalte für den Einbau von Smart Metern.
Darin informiert sie unter anderm über die Möglichkeit, mit einem Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox ein geringeres Netzentgelt zu erhalten. Die in den Schreiben der DMG in Aussicht gestellte Reduzierung des Netzentgelts (nach § 14 a EnWG für die erwähnten Verbrauchseinrichtungen) bekommen berechtigte Netzkunden auch ohne Smart Meter.
Wer ein entsprechendes Angebot der DMG erhält, sollte die Leistungen, Vertragsbedingungen und Kosten sorgfältig prüfen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unser regionaler Netz- und Messstellenbetreiber LEW Verteilnetz (LVN) nicht mit dem Unternehmen in Verbindung steht, sondern dass die DMG Deutsche Messwesen GmbH ein eingenständiger Anbieter mit wettbewerblichen Produkten für Messtellenbetrieb ist.
Haushalte, Landwirtschaften, Gewerbebetriebe und kommunale Liegenschaften, bei denen im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Rollouts der Einbau eines Smart Meters ansteht, werden von der LVN direkt informiert. Handlungsbedarf allein aufgrund eines Schreibens eines anderen wettbewerblichen Messstellenbetreibers besteht nicht.
Für den Smart-Meter-Einbau im Rahmen des gesetzlichen Rollouts fallen keine zusätzlichen Einbaukosten an. Die jährlichen Kosten des Smart-Meter-Betriebs liegen dann für den Netznutzer beziehungsweise Anlagenbetreiber zwischen 30,00 und 50,00 €. Bei besonderen Konstellationen können höhere Kosten anfallen.
Hinweise der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu Schreiben der DMG Deutsche Messwesen